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  • Bürgerstiftung
Was die Bürgerstiftung für
die Gönnheimer tut
Bürgerstiftung

BÜRGERSTIFTUNG GÖNNHEIM
AKTIV. ZUKUNFT. MITGESTALTEN!

Die Bürgerstiftung Gönnheim ist eine Stiftung für Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde. Sie wurde als sogenannte treuhänderische Stiftung 2019 auf Beschluss des Gemeinderates mit Geldern aus Grundstücksverkäufen gegründet, ist in der Verwaltung der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Stiftung – Bereich Mittelhaardt, und wird von dieser im Rechts- und Geschäfts-verkehr vertreten. Das Stiftungsvermögen betrug 50.000 Euro. Durch Zustiftungen von Gönnheimer Bürgern weist die Stiftung aktuell (Stand Juli 2024) 68.751 Euro aus.


Die Bürgerstiftung Gönnheim steht für alle Initiativen und Investitionen, die geeignet sind, den Gemeinschaftssinn und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Gönnheim zu erhalten, zu verbessern und zu fördern. Die Bürgerstiftung

  • ist gemeinnützig.
  • ist unabhängig von Konfessionen, Parteien und Politik.
  • baut permanent Stiftungskapital auf und gibt die Möglichkeit der Zustiftung und Spenden.
  • Wird von Bürgerinnen und Bürgern finanziell gefördert und kontrolliert.

Die Bürgerstiftung will das Gemeinwohl in unserer Gemeinde unterstützen. 
Die Bürgerstiftung Gönnheim bietet allen Bürgerinnen, Bürgern und auch Unternehmen die Möglichkeit, einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in Gönnheim zu leisten. Zweck der Stiftung ist die Förderung

  • von Bildung und Erziehung
  • der Kinder- und Jugendhilfe
  • der Belange körperlich eingeschränkter Menschen
  • der Altenhilfe
  • der Kultur und der Kunst
  • des Sports
  • des traditionellen Brauchtums und der Heimatpflege
  • des Denkmalschutzes
  • der Landschaftspflege
  • des öffentlichen Gesundheitswesens

Wichtig: Die Bürgerstiftung übernimmt nicht die Kosten für Aufgaben, die durch die
               Gemeinde, die Kirche oder andere öffentliche Träger abgedeckt sind.

Vielleicht möchten Sie die Stiftung unterstützen, weil…

  • Sie die Zukunft in Gönnheim aktiv mitgestalten wollen.
  • Sie etwas Dauerhaftes nachhaltig unterstützen wollen.
  • Sie ganz einfach etwas Gutes tun wollen.
  • Sie sich als Teil der Gemeinschaft einbringen möchten.
  • Mit einer Zustiftung: 
    Dieses Geld erhöht das Volumen des Stiftungskapitals und ermöglicht dadurch höhere Erträge für die Bürgerstiftung. Nur die Erträge werden für Projekte verwendet.
     
  • Mit einer Spende:
    Spendenmittel können sofort satzungsgemäß in voller Höhe zur Erfüllung des Stiftungszwecks der Bürgerstiftung Gönnheim verwendet werden.
    Mit der Spende kann auch ein spezieller satzungsgemäßer Spendenzweck verbunden sein (z. B. Stiftung einer Ruhebank).
    Stiften kann man nicht nur Bargeld, sondern auch Dinge, die Erträge abwerfen, wie zum Beispiel Immobilien.
    Ebenso können testamentarische Verfügungen zugunsten der Stiftung aufgesetzt werden. 
    Der Treuhänder, die Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Stiftung, unterstützt Sie gerne dabei.

Fördern auch Sie als Stifterin oder Stifter die Bürgerstiftung Gönnheim mit Ihrer Zustiftung zum Stiftungskapital

  • jeder Betrag ist willkommen
  • ohne Mindestbetrag und
  • ohne Folgeverpflichtung

Die Bürgerstiftung ist gemeinnützig und wird Ihnen für alle Ihre finanziellen Unterstützungen steuerlich nutzbare Zuwendungsbescheinigungen ausstellen.

  • Das Vermögen der Stiftung geht in das Eigentum des Treuhänders (hier: der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Stiftung) über, der das Vermögen unentgeltlich verwaltet. Der Treuhänder verwaltet das ihm übertragene Vermögen getrennt von seinem Vermögen.
  • Der Stiftungsrat führt die Geschäfte der Stiftung in Abstimmung mit der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Stiftung. Diese verwaltet die Stiftung.
  • Das Stiftungskapital nebst Zustiftungen bleibt unangetastet erhalten. Als Fördermittel verwendet die Stiftung für ihre Zwecke nur die Erträge des Stiftungskapitals und Spenden.
  • Die Stiftung berichtet öffentlich über ihre Arbeit.
  • Der Stiftungsrat entscheidet über die Projekte, die den Zielen und der Satzung der Stiftung entsprechen müssen.
  • Trikots für die Nachwuchsfußballer des TV Gönnheim.
  • Eine Mitfahrbank an der Ecke Bahnhof-/Haardtstraße in Gönnheim. 
  • Eine Ruhebank an der Bushaltestelle Waage, finanziert durch eine Spende von Kurt Walter.
  • Ein Trinkwasserspender am Wiegehäusel, finanziert durch Spenden über Jürgen Schreiber.

Der Stiftungsrat:
Der Stiftungsrat hat eine doppelte Funktion. 
Zum einen eine beratende bzgl. des operativen Geschäftes und zum anderen eine interne kontrollierende gegenüber dem Stiftungstreuhänder. Der erste Stiftungsrat wurde durch die Ortsgemeinde Gönnheim mit dem Stiftungsgeschäft festgelegt. Alle folgenden Stiftungsratsmitglieder ergänzen sich durch Kooptation (bedeutet: Aufnahme auf Vorschlag, Ergänzungswahl). Der Stiftungsrat und das Stifterforum können jeweils zu berufende Personen empfehlen. Aktuelle Besetzung:

  • Dr. Beate Stier (Vorstand)
  • Maximilian Kolb
  • Wolfram Meinhardt
  • Maria Schneider
  • Jürgen Schreiber
    Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich

Das Stifterforum:
Das Stifterforum besteht aus Stiftern, die den Mindestbetrag in Höhe von 1.000 € zugestiftet haben. Seine Zuständigkeit besteht in der Kenntnis-nahme des Wirtschaftsplans für das jeweilige Haushaltsjahr, des Jahresabschlusses und des Tätigkeitsberichts des Vorjahres. Die Mitglieder des Stifterforums können den Stiftungsrat beratend unterstützen und auf Förderaktivitäten Aufmerksamkeit wecken. Die Mitgliedschaft besteht auf Lebenszeit.

Die Namen können veröffentlicht werden, wenn die Zustimmung erteilt wurde.

Kann eingesehen werden.

Die Bürgerstiftung Gönnheim soll weiter wachsen. 

  • Deshalb will die Stiftung kontinuierlich Stiftungskapital aufbauen. 
  • Durch das wachsende Stiftungskapital können die Ziele der Stiftung auch über Jahrzehnte gefördert werden.
  • Je mehr Geld erwirtschaftet werden kann, umso mehr kommt Gönnheim direkt zugute!

 

Empfänger: Bürgerstiftung Gönnheim

IBAN: DE59 5469 1200 0114 1861 04. 

Verwendungszweck: "Zustiftung“ oder „Spende“ (bitte je nach Wunsch vermerken)

Zur Erstellung einer Spendenquittung bitte Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige Adresse eingeben. 
Bei Zustiftungen von 1.000,00 € und mehr bitte auch Ihre E-Mail-Adresse eingeben.

Sie haben Fragen? Dann wenden Sie sich für ein persönliches Gespräch gerne an das Stiftungsratsmitglied als Bürgermeister Wolfram Meinhardt oder die Vorsitzende des Stiftungsrates Dr. Beate Stier:

  • Wolfram Meinhardt - Ortsbürgermeister Gönnheim, 67161 Gönnheim, Tel. 06322-98 16 44, Mobil: 0174-1672 198
    E-Mail: buergermeister@goennheim.de
  • Dr. Beate Stier - Vorsitzende des Stiftungsrates, 67161 Gönnheim, Tel. 06322-79 10 045, Mobil: 0160-9867 3309
    E-Mail: BuergerstiftungGoennheim@gmx.de

     

Rufen Sie die Informationen bitte ab, die Sie wünschen:

  • Beschreibung der Bürgerstiftung
  • Satzung der Bürgerstiftung
  • Treuhandvertrag der Bürgerstiftung
  • Spendenanfrage Verein/Institution
  • Projektantrag Privatpersonen

     

Gemeindepartnerschaft
seit 1969

Gönnheim
Marktl am Inn

Herausgeber

Ortsgemeinde Gönnheim
Bahnhofstraße 1
67161 Gönnheim

Verantwortlich

Ortsbürgermeister Wolfram Meinhardt
Ludwigstraße 49 · 67161 Gönnheim
Telefon: 06322–981644
Mobil: 0174-1672 198
Fax: 06322–956433
E-Mail: buergermeister@goennheim.de

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