Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Gönnheim ist bemüht, ihre Website www.goennheim.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP)
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- Landesinklusionsgesetz Rheinland-Pfalz (InklG RLP)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 und der BITV-RP vereinbar.
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
- Einige ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
- Ältere Bilder verfügen teilweise über keine Alternativtexte.
- Bei Videos fehlen eventuell Untertitel und Transkriptionen.
Wir arbeiten daran, diese Mängel schrittweise zu beheben.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29.09.2025 erstellt und zuletzt am 29.09.2025 überprüft.
Die Bewertung der Vereinbarkeit basiert auf einer Selbstbewertung nach den Anforderungen der BITV 2.0.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.goennheim.de aufgefallen?
Dann können Sie uns gerne kontaktieren:
Gemeinde Gönnheim
Bahnhofstraße 1
67161 Gönnheim
E-Mail: buergermeister@goennheim.de
Telefon: 06322-981644
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an die oben genannte Stelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz wenden:
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Postfach 3160
55021 Mainz
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://behindertenbeauftragte.rlp.de/landesbeauftragte/aufgaben-1



